Übersetzer
Die Unkosten der Übersetzerdienstleistungen richten sich nach den Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). Danach gelten folgende Preise für Übersetzungen von der deutschen in die französische Sprache sowie von der französischen in die deutsche Sprache.
Beschreibung | Preis |
---|---|
Einfache Übersetzungen (keine Fachausdrücke, keine Eilbedürftigkeit, Vorlage leicht lesbar) |
Zeilenpreis EUR 1,80 |
Erschwerte Übersetzungen (Fachausdrücke oder Eilbedürftigkeit oder Vorlage schwer lesbar) |
Zeilenpreis EUR 2,10 |
Für die Entschädigung gilt der Umfang des Textes der Übersetzung. Mindestvergütung pro übersetztem Dokument |
EUR 40,00 |
Postalische Aufwendungen |
Portokosten, ggf. Nachnahmegebühr |
Beglaubigungsgebühr pro beglaubigt übersetztem Dokument |
EUR 10,00 |
Mehrwertsteuer (MwSt) |
gem. § 19 UStG von der MwSt befreit |
Auf beiliegendem Auftragsformular können Sie um die Zusendung eines kostenfreien, unverbindlichen Kostenvoranschlags bitten oder gleich einen Übersetzungsauftrag erteilen. Für sonstige Informationen steht Dr. de Crozals Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.